Abs 1:
Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen ändert sich für rechnungslegungspflichtige Kapitalgesellschaften (nicht für Kleinstgesellschaften) der Anlagenspiegel. Die Angaben wurden umfangreicher. Es wird empfohlen, Abschreibungsgitter und Anlagenverzeichnis wie folgt zu gestalten:
Quelle: Grottel/F. Huber in Beck‘scher Billanz-Kommentar
Quelle: SWK-Spezial RÄG 2014 – Reform des Bilanzrechts
Abs 3:
Geringwertige Vermögensgegenstände können sofort abgeschrieben werden, auch wenn deren Betrag wesentlich ist. Eine Sofortabschreibung ist nicht möglich, wenn dadurch der true and fair view verloren geht. In der Literatur gibt es aktuell keine konkrete und einheitliche Operationalisierung, ab welchem Ausmaß dies der Fall ist.
Info und Kontakt: http://www.reflekt.at